Nutzungsrecht und Stundensatz

Wichtige Informationen über unsere Zusammenarbeit.

Fair. Transparent. Nachvollziehbar.

Als Mitglied der Allianz Deutscher Designer (AGD) rechne ich meine Leistungen nach dem Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) ab. Damit stelle ich sicher, dass Designleistungen fair, professionell und transparent honoriert werden.

Neben dem Entwurfshonorar für die kreative Gestaltungsarbeit werden die Nutzungsrechte berechnet – also das Recht, das Design in einem bestimmten Umfang zu verwenden.

Wie setzen sich die Nutzungsrechte zusammen?

Die Höhe der Nutzungsrechte basiert auf dem Entwurfshonorar und wird mit Faktoren multipliziert. Diese Faktoren richten sich nach:

Nutzungsart

Einfach/ausschließlich

  • 0,2 / 1,0

Nutzungsgebiet

regional / national / europaweit / weltweit

  • 0,1 / 0,3 / 1,0 / 2,0

Nutzungsdauer

1 Jahr / 5 Jahre / 10 Jahre / unbegrenzt

  • 0,1 / 0,3 / 0,5 / 1,5

Nutzungsumfang

gering / mittel / groß / umfangreich

  • 0,1 / 0,3 / 0,7 / 1,0

Beispielrechnung

Damit Sie ein Gefühl für die Kalkulation bekommen:

Entwurfshonorar: 1.000€
– Nutzungsart: ausschließlich (1,0)
– Nutzungsgebiet: national (0,3)
– Nutzungsdauer: 5 Jahre (0,3)
– Nutzungsumfang: groß (0,7)

Faktoren gesamt: 2,3
Nutzungsrechte: 1.000€ x 2,3€ = 2.300€

Warum diese Regelungen?

  • Transparenz: Sie wissen jederzeit, wie sich die Kosten zusammensetzen
  • Fairness: Kreative Arbeit und Nutzung werden getrennt und klar bewertet.
  • Flexibilität: Sie bezahlen nur für die Rechte, die Sie tatsächlich benötigen.

Stundensätze

Mein Versprechen an Sie:
Mit dieser Regelung erhalten Sie ein professionelles Design, klare Nutzungsrechte und volle Kostentransparenz.

Gemäß VTV Design beträgt mein Stundensatz:

Strategische
Designleistungen

120 

(netto/Stunde)

Konzeptionelle und operative designleistungen

105

(netto/Stunde)

Vergütung von Designleistungen

Die Gesamtleistung der Designer:innen besteht darin, die Wirksamkeit von Design in seiner Gesamtheit verfügbar zu machen. Dabei wird unterschieden zwischen Leistungen des strategischen, des konzeptionellen und des operativen Designs.

Das strategische Design: 1

Umfasst insbesondere Tätigkeiten wie:
–       Beratung zur Entwicklung einer an den Unternehmenszielen der Auftraggeber:innen orientierten Designstrategie
–       Beratung und Moderation von Designprozessen bei Auftraggeber:innen, wie zum Beispiel Designthinking
–       Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Design- und Innovationsprozessen bei Auftraggeber:innen
–       Entwicklung und Begleitung von Innovationsteams (Thinktanks etc.) bei Auftraggeber:innen
–       Beratung und Begleitung von Markenentwicklungsprozessen
–       Beratung bei der Erstellung von Geschäftsmodellen
–       Management von strategischen Designprojekten bei Auftraggeber:innen
–       Designmanagement

Konzeptionelles Design: 2

Umfasst insbesondere Tätigkeiten wie:
–       Beratung und Konzept bei der Entwicklung von Produktlinien, Modekollektionen, Erscheinungsbildern (Corporate Design), Textilkollektionen, Texten, User Interfaces, Farbwelten, Bildwelten
–       Erstellung von Analysen von Markt, Wettbewerb, Zielgruppen, Nutzer:innengruppen für Auftraggeber:innen
–       Auswertung von Customer und User Journeys und Ableitung von Empfehlungen für Auftraggeber:innen
–       Entwicklung und Implementierung von Evaluationsszenarien und -instrumenten
–       Erstellung von Kommunikationskonzepten und Kampagnen zum Beispiel für social media Kanäle, Blogs, Podcasts, Newsletter
–       Erstellung von Konzepten für Webpräsenzen und der dazugehörigen Nutzer:innenführung
–       Management von konzeptionellen Designprojekten

Operatives Design:

Das operative Design ist im Kern die Entwurfsleistung oder der Prototyp und besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht zur Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 31 UrhG) eingeräumt.
 
Als Werke im vorgenannten Sinne sind anzusehen Entwürfe
–       aus dem Bereich der visuellen Kommunikation
–       von Mustern und Modellen (plastischen und computergenerierten Darstellungen)
–       von Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen
–       von Illustrationen und Cartoons
–       von Sprach-, Film- und Lichtbildwerken

Darüber hinaus sind zur Erfüllung von Designaufträgen regelmäßig weitere Dienstleistungen wie Recherche, Analyse, Evaluation, Projekt- und Designmanagement erforderlich. Sie variieren von Disziplin zu Disziplin und werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Einräumung von Nutzungsrechten ist hierbei nicht relevant.